Beitragsbemessungsgrenze

Beitragsbemessungsgrenze

 

Die Beitragbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung bis zu dem beitragspflichtiges Einkommen zur Berechnung des Beitrages berücksichtigt wird. Für Einkommen das darüber liegt fallen keine weiteren zusätzlichen Beiträge an.

 

Beispiel: Jemand verdient 10.000 Euro und die Beitragsbemessungsgrenz liegt bei 4000 Euro und der Beitragssatz liegt bei 20% von denen der Arbeitgeber die Hälfte trägt und die andere der Arbeitnehmer. Von der Beitragsmessegrenz 10% sind nun 400 Euro. Von 10.000 Euro 10% sind 1000 Euro. Da aber das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze nicht berücksichtigt wird bei der Beitragsberechnung zahlt der Versicherungsnehmer nur 400 Euro Beitrag den Höchstbetrag in der GKV dann.

 

Angepasst wird die Beitragbemessungsgrenze im Regelfall jedes Jahr. Gekoppelt ist die Beitragsbemessungsgrenze an die Jahresarbeitsentgeltgrenze.

 

 

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