Familienversicherung

 

In der gesetzliche Krankenversicherung kann die Familie kostenlos mitversichert werden in der Krankenversicherung dieses bezeichnet man als Familienversicherung. Zur Familie gehören in dem Fall neben den Kindern und Ehegatten auch die Enkel in dem Fall das Sie überwiegend vom Hauptversicherten unterhalten werden.

 

Damit Angehörige Ansprüche auf Leistungen aus der Familienversicherung haben, müssen ein paar Vorrausetzungen erfüllt sein:

 

  • keine Versicherungsfreiheit (Ausnahme: geringfügige Beschäftigung)
  • keine eigene Mitgliedschaft in einer Krankenkasse
  • Keine Hauptberufliche Selbständigkeit
  • gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Einkommen darf nicht höher als 385 Euro (Stand 2008) liegen ausser bei geringfügigen Beschäftigten, da liegt die Grenz bei 400 Euro
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    Abhängig des weiteren vom Berufstatus und Alter ist der Anspruch bei Kindern. Im Normalfall sind Kinder bis zum 18 Geburtstag mitversichert in der Familienversicherung. Ausnahmen sind das die Kinder noch nicht erwerbstätig sind, dann sind Sie bis zum 23 Lebensjahr mitversichert oder sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, dann sind Sie noch bis zum 25 Lebensjahr mitversichert.

     

    Eine längere Mitversicherung über das 25 Lebensjahr hinaus in der Familienversicherung besteht nur wenn:

     

  • Eine Verzögerung der Ausbildung eintritt durch den Wehrdienst oder Zivildienst
  • Wenn das Kind nicht für den eigenen Unterhalt sorgen kann, wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Dann gibt es in dem Fall keine Altersbegrenzung. Eine Vorraussetzung ist aber das die Behinderung schon zu einen Zeitpunkt vorgelegen hat als das Kind versichert war.
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