Gehaltsfortzahlung

 

Gehaltsfortzahlung bedeutet das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei einer Arbeitsunfähigkeit wegen einer Krankenheit 6 Wochen lang das volle Gehalt weiterzahlt. Das Arbeitsverhältnis muss schon als länger 4 Wochen vorher ununterbrochen bestanden haben. War das nicht der Fall hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung, aber einen Anspruch auf Krankengeld seitens der Krankenkasse, wenn alle Bedingungen für den Bezug von Krankengeld erfüllt sind.

 

Nach den 6 Wochen Gehaltsfortzahlung muss der Arbeitgeber bei weiterer Krankenheit des Arbeitnehmers nicht mehr leisten. Dafür leistet dann die Krankenkasse und der Arbeitnehmer erhält dann Krankengeld.

 

 

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