Hilfsmittel

Hilfsmittel

 

In den Tarifbedingungen der privaten Krankenversicherung bzw. in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung sind im Normalfall die erstattungfähigen Hilftsmittel festgehalten. Begrenzt sind Erstattungsansprüche bei Hilfsmittel meist in Stück, Summe und Zeit.

 

Folgende Sachen zählen zu den Hilfsmitteln:

 

  • Krankenfahrstühle
  • Kontaktlinsen
  • Brillen
  • Körperersatzstücke
  • Kompressionsstrümpfe
  • Geh- und Stützapparate
  • Sprechhilfen
  • orthopädische Schuhe und Schuheinlagen
  • Bruchbänder
  • Hörhilfen
  •  

     

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