Mutterschaftsgeld
In der gesetzlichen Krankenkversicherung gibt es das Mutterschaftsgeld. Das Mutterschutzgeld wird von der Krankenkasse an Frauen im Mutterschutz gezahlt. Eine Vorrausetzung das man Anspruch auf Mutterschutzgeld hat, ist das man einen Anspruch bei der gesetzlichen Krankenkasse auf Krankengeld hat.
Gelten tut der Mutterschutz ab 6 Wochen vor der Geburt und nach der Geburt zwischen 8 - 12 Wochen. Bei einer normalen Geburt gelten 8 Wochen und bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten und Kaiserschnittgeburten gelten 12 Wochen. Maximal 13 Euro beträgt das Mutterschaftgeld pro Tag. Die Differenz die zwischen Einkommen und Mutterschaftsgeld liegt muss der Arbeitgeber zahlen.
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