Pflegepflichtversicherung
Die Pflegepflichtversicherung leistet im Pflegefall. Die Höhe der Leistungen hängt ab davon in welcher Pflegestufe der Versicherungsnehmer eingestuft wird. Es gibt drei Pflegestufen in der Pflegepflichtversicherung. Die Pflegepflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und wird fällig unabhängig davon ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Für Versicherungsnehmer ohne Kinder liegt der Beitragssatz bei 2,20% und für Versicherungsnehmer mit Kindern bei 1,95%. Der Beitrag von 1,95% wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gezahlt. Alleine trägt nur der Arbeitnehmer den Zuschlag in Höhe von 0,25% der für Versicherungsnehmer ohne Kinder zusätzlich gilt.
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