Praxisgebühr
Die Praxisgebühr wurde im Jahre 2007 eingeführt. Die Praxisgebühr liegt bei 10 Euro und wird für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung fällig beim ersten Arztbesuch im Quartal. Für weitere Besuche beim Hausarzt, Facharzt oder Krankenhaus fällt keine weitere Praxisgebühr im Quartal an, wenn man einen Überweisungsschein hat. Wenn man im Laufe des Quartales dagegen zu einen anderen Arzt geht ohne Überweisung fällt die Praxisgebühr nochmal an.
Eine Ausnahme ist der Zahnarzt. Beim Zahnarzt werden beim ersten Besuch im Quartal 10 Euro Praxisgebühr fällig, unabhängig davon ob Sie vorher in dem Quartal schon beim Hausarzt oder Facharzt waren und da 10 Euro Praxisgebühr gezahlt.
Kinder und Jugendliche die nicht älter als 18 Jahre sind zahlen keine Praxisgebühr. Des weiteren wird bei Vorsorgeuntersuchungen und auch bei zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen keine Praxisgebühr fällig.
| Bank of Scotland Tagesgeld Anzeige Zinsen in Höhe von 2,7% p.a. 30 Euro Startguthaben Weiter zur Bank of Scotland | Girokonto, Visacard, EC-Karte, Anzeige Onlinebanking, Visacard-Abhebung weltweit. Kostenlos !!! Konto beantragen - jetzt und hier! |