Selbstbeteiligung

 

Unter Selbstbeteiligung in der KFZ Versicherung versteht man, das man im Schadensfall den Anteil der Kosten die den Selbstbehalt entsprechen selber zahlt. Wenn der Versicherungsnehmer einen selbstverschuldeten Unfall hat und der Schaden am eigenen Auto 2000 Euro beträgt und der Versicherte einen Selbstbehalt von 900 Euro hat. Dann sind 900 Euro der Teil den der Versicherte selber übernehmen muss und 1100 Euro des Schadens trägt die Versicherung.

 

Einen Selbstbehalt gibt es bei den KFZ Versicherungen nur bei der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. Der Beitrag zur Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung ist im Regelfall geringer je höher die Selbstbeteiligung ist.

 

 

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