Versicherungssteuer
Die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Versicherungssteuer ist die Versicherungsprämie bzw. Versicherungsbeitrag. Bei der Versicherungssteuer gibt es ein paar Versicherungen die nicht der Versicherungssteuer unterliegen dazu gehören Lebensversicherungen, gesetzliche Krankenversicherung, private Krankenversicherung und die gesetzliche Arbeitslosenversicherung. Das Versicherungsunternehmen führt die Versicherungssteuer ab.
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