Wartezeiten (in der Privaten Krankenversicherung)
In der privaten Krankenversicherung gibt es Wartezeiten. Die Wartezeiten in der Krankenversicherung sind leistungsfreie Monate. Es wird bei den Wartezeiten unterschieden zwischen allgemeinen Wartezeiten und besonderen Wartezeiten.
3 leistungfreie Monate betragen die allgemeinen Wartezeiten. Die allgemeine Wartezeiten kann aber bei einen Wechsel in die private Krankenversicherung entfallen wenn einer der nachfolgenden Gründe gegeben ist:
8 leistungsfreie Monate betragen die besonderen Wartezeiten. Diese Wartezeiten gelten nicht für alle Leistungen sondern nur für bestimmte Leistungen der Krankenversicherung.
Dazu gehören:
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